Grunderwerbsteuer

Allgemein

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie sind nicht nur der festgelegte Kaufpreis, sondern auch die so genannte Kaufnebenkosten zu zahlen. Dazu gehörten neben den Gebühren für Notar- und Grundbuchgebühren auch die Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer fällt bei fast jedem Erwerb einer Immobilie an, ob Grundstück, Wohnung oder Haus. Prinzipiell kann die Grunderwerbsteuer sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt werden. Der Notar hält im Kaufvertrag fest, wer die Steuer entrichtet. In der Regel zahlt ein Käufer die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf an das jeweilige Bundesland. Der Notar informiert das Finanzamt über den Kauf, die Steuer ist dann direkt zu zahlen.

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Voraussetzung, um das Grundbuch umschreiben zu lassen. Erst mit Umschreibung des Grundbuchs wird der Käufer zum rechtmäßiger Eigentümer von Grundstück, Haus oder Wohnung.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer lag bis vor einiger Zeit bundesweit einheitlich bei 3,5%. Seit dem bis 1. September 2016 dürfen die Bundesländer selbst den Steuersatz festlegen, je nach Bundesland liegt er zwischen 3,5 % bis zu 6,5%.

Die Grunderwerbsteuer wird an Hand des im Kaufvertrag festgehaltenen Kaufpreis der Immobilie und dem aktuellen Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes berechnet.

Hamburg

Grunderwerbsteuer Hamburg: Erhöhung 2023

Grunderwerbsteuer steigt in Hamburg von 4,5 auf 5,5 Prozent
Ab Januar 2023 soll die einmalige Steuer, die bei Erwerb eines Grundstücks anfällt von derzeit 4,5 auf 5,5 Prozent steigen. Mit der im Januar 2022 beschlossenen Anpassung reagiere der Hamburger Senat nach eigener Aussage auf die Corona-bedingt angespannte Haushaltslage. Der Senat erhofft sich durch den neuen Steuersatz ab 2023 jährliche Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.